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Beschluß der Generalsynode und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zum Band III der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden, Teilband 5.
Vom 18. Oktober 1995.
(ABl. VELKD Bd. VI S. 305)
#- Der Teil »Die Bestattung« erhält die in der Anlage ausgewiesene Fassung der Ordnungen:
- »Aussegnung«,
- »Abholung«,
- »Gottesdienst zur Bestattung I:Zuerst in der Kapelle/Kirche, fortgesetzt am Grab«,
- »Gottesdienst zur Bestattung II:Nur am Grab«,
- »Gottesdienst zur Bestattung III:Zuerst am Grab, fortgesetzt in der Kirche/Kapelle«,
- »Gottesdienst zur Bestattung IV:Bestattung eines Kindes«,
- »Gottesdienst zur Bestattung V:A Bei nachfolgender Einäscherung«,
- »Gottesdienst zur Bestattung V:B Urnenbeisetzung«,
- »Gottesdienst zur Bestattung VI:Gedenkgottesdienst«.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, unter ihrer Verantwortung die agendarischen Teile nach Punkt 1 redaktionell durchzusehen und als Teilband 5 der neubearbeiteten Agende II herauszugeben.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, die Erläuterungen und die Texte zur Auswahl unter ihrer Verantwortung unter Berücksichtigung der Beratungen in der Generalsynode überarbeiten zu lassen.
- Die Einführung des Teilbandes »Die Bestattung« in den Gliedkirchen erfolgt für ihren Bereich nach dem dort geltenden Recht durch die zuständigen Organe.
- Nr. 6, Buchst. a) des Beschlusses der Generalsynode vom 14. April 1961 über Band III der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden (die Amtshandlungen) bleibt im Rahmen von Art. 5 Abs. 3 der Verfassung der Vereinigten Kirche unberührt,
Friedrichroda, den 18. Oktober 1995
Der Präsident der Generalsynode
Veldtrup