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Beschluß der Generalsynode und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zum Band III der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden, Teilband 5.

Vom 18. Oktober 1995.

(ABl. VELKD Bd. VI S. 305)

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  1. Der Teil »Die Bestattung« erhält die in der Anlage ausgewiesene Fassung der Ordnungen:
    • »Aussegnung«,
    • »Abholung«,
    • »Gottesdienst zur Bestattung I:
      Zuerst in der Kapelle/Kirche, fortgesetzt am Grab«,
    • »Gottesdienst zur Bestattung II:
      Nur am Grab«,
    • »Gottesdienst zur Bestattung III:
      Zuerst am Grab, fortgesetzt in der Kirche/Kapelle«,
    • »Gottesdienst zur Bestattung IV:
      Bestattung eines Kindes«,
    • »Gottesdienst zur Bestattung V:
      A Bei nachfolgender Einäscherung«,
    • »Gottesdienst zur Bestattung V:
      B Urnenbeisetzung«,
    • »Gottesdienst zur Bestattung VI:
      Gedenkgottesdienst«.
  2. Die Kirchenleitung wird gebeten, unter ihrer Verantwortung die agendarischen Teile nach Punkt 1 redaktionell durchzusehen und als Teilband 5 der neubearbeiteten Agende II herauszugeben.
  3. Die Kirchenleitung wird gebeten, die Erläuterungen und die Texte zur Auswahl unter ihrer Verantwortung unter Berücksichtigung der Beratungen in der Generalsynode überarbeiten zu lassen.
  4. Die Einführung des Teilbandes »Die Bestattung« in den Gliedkirchen erfolgt für ihren Bereich nach dem dort geltenden Recht durch die zuständigen Organe.
  5. Nr. 6, Buchst. a) des Beschlusses der Generalsynode vom 14. April 1961 über Band III der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden (die Amtshandlungen) bleibt im Rahmen von Art. 5 Abs. 3 der Verfassung der Vereinigten Kirche unberührt,
Friedrichroda, den 18. Oktober 1995
Der Präsident der Generalsynode
Veldtrup