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Beschluß der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zu Band III der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden.

Vom 22. Oktober 1986

(ABl. VELKD Bd. VI S. 40)

  1. Die Abschnitte Taufe und Trauung der Agende III erhalten die aus der Anlage1# ersichtliche neubearbeitete Fassung.
  2. Die Kirchenleitung wird gebeten, unter ihrer Verantwortung die Anlage redaktionell überarbeiten und als Teilbände 1 und 2 der neubearbeiteten Agende II veröffentlichen zu lassen.
  3. Die Kirchenleitung wird gebeten, die Erläuterungen, die vom Liturgischen Ausschuß der Kirchenleitung erarbeitet und von der Kirchenleitung der Generalsynode vorgelegt worden sind, unter ihrer Verantwortung überarbeiten zu lassen und den Teilbänden 1 und 2 jeweils voranzustellen.
  4. Teilband 2 sollen zusätzlich beigegeben werden:
    1. Ordnung der Gemeinsamen kirchlichen Trauung,
    2. Ordnung des Gottesdienstes anläßlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen.
  5. Die Einführung der neubearbeiteten Abschnitte gemäß Ziffer 1 in den Gliedkirchen erfolgt für ihren Bereich durch ihre zuständigen Organe.
  6. Nummer 6 Buchst. a des Beschlusses der Generalsynode vom 14. April 1961 über Band II der Agende für ev.-luth. Kirchen und Gemeinden (Die Amtshandlungen) bleibt im Rahmen von Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der Vereinigten Kirche unberührt.
  7. Die Kirchenleitung wird gebeten, eine Handreichung für die Einfügung einer Taufe in den Kindergottesdienst im Zusammenwirken mit Fachleuten für die Kindergottesdienst-Arbeit erarbeiten zu lassen.
Bad Harzburg, den 22. Oktober 1986
Der Präsident der Generalsynode
Veldtrup
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1 ↑ Die Anlage wird von der Kirchenleitung gesondert veröffentlicht (vgl. Nr. 2)