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Beschluß von Generalsynode und Bischofskonferenz zur Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden, Band III, Teil 3 »Die Beichte«.
Vom 18. Oktober 1990
(ABl. VELKD Bd. VI S. 136)
#- Die Kirchenleitung wird gebeten, unter ihrer Verantwortung die Anlage redaktionell überarbeiten und als Teilband. 3 der neu bearbeiteten Agende III veröffentlichen zu lassen.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, die Erläuterungen, die vom Liturgischen Ausschuß der Kirchenleitung erarbeitet und von der Kirchenleitung der Generalsynode vorgelegt worden sind, unter ihrer Verantwortung überarbeiten und in Teilband 3 einfügen zu lassen.
- Die Einführung des Teilbandes 3 »Die Beichte« in den Gliedkirchen erfolgt für ihren Bereich durch ihre zuständigen Organe.
- Nr. 6 Buchstabe a des Beschlusses der Generalsynode vom 14. April 1961 über Band III der Agende für ev.-luth. Kirchen und Gemeinden (die Amtshandlungen) bleibt im Rahmen von Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der Vereinigten Kirche unberührt.
Unter Bezugnahme auf die Beschlüsse der 7. Generalsynode und der Bischofskonferenz vom 16. Oktober 1990 vollzogen.
Malente, den 18. Oktober 1990
Der Leitende Bischof
Dr. Gerhard Müller