.Verordnung mit Gesetzeskraft
Verordnung mit Gesetzeskraft
der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands über die Mitarbeitervertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereinigten Kirche
(VO MVG-VELKD)
Vom 17. November 2006
(ABl. VELKD Bd. VII S. 338)
geändert durch Beschluss der Generalsynode vom 23. Oktober 2007
(ABl. VELKD Bd. VII S. 378)
Die Kirchenleitung hat die folgende Verordnung mit Gesetzeskraft beschlossen, die hiermit verkündet wird:
###Allgemeine Bestimmungen
###§ 1
(
1
)
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereinigten Kirche bilden gemäß § 5 Absatz 3 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz – MVG) eine gemeinsame Mitarbeitervertretung mit der Mitarbeitervertretung des Kirchenamtes der EKD.
(
2
)
Für sie gelten das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz – MVG) vom 6. November 1992 (ABl. EKD Heft 12 S. 445 ff.) und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen, insbesondere die Wahlordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
#Inkrafttreten / Außerkrafttreten
###§ 2
(
1
)
Diese Verordnung mit Gesetzeskraft tritt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Kirchengesetzes zu dem Vertrag zwischen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands mit der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 18. Oktober 2005, zum 1. Januar 2007 in Kraft.
(
2
)
Gleichzeitig tritt das Kirchengesetz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche über die Mitarbeitervertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Lutherischen Kirchenamtes und der Einrichtungen der Vereinigten Kirche vom 30. Oktober 1994 (ABl. VELKD Bd. VI S. 246) außer Kraft.