.

Allgemeine Richtlinien
der Kirchenleitung für die Studienarbeit
des Theologischen Studienseminars
der Vereinigten Kirche

Vom 6./8. Mai 1993

(ABl. Bd. VI S. 241)

####

Allgemeines

1.
Das Theologische Studienseminar dient der Fortbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen kirchlichen Führungskräften. Im Rahmen des Kursprogrammes entscheidet die Kirchenleitung, ob auch Kurse für andere Personengruppen angeboten werden.
2.
Die Kurse werden von der Rektorin oder der Studienleiterin, vom Rektor oder vom Studienleiter geleitet. Für Spezialkurse kann die Leitung auch an Gastreferentinnen oder -referenten übertragen werden; Rektorin/Rektor oder Studienleiterin/Studienleiter sollen an solchen Kursen beteiligt werden.
#

Die Arbeit im Studienseminar

3.
Die Studienarbeit des Seminars dient der theologischen, persönlichen und praktischen Förderung der Pfarrerinnen und Pfarrer und der kirchlichen Führungskräfte sowie der Pflege der Gemeinschaft der Ordinierten.
4.
Die Studienarbeit des Seminars zielt darauf, die Grundlagen des christlichen Glaubens im Horizont der lutherischen Tradition und in ökumenischer Verantwortung zu reflektieren. Die theologische Reflexion kirchlicher Praxis im Gespräch mit Gesellschaft und Wissenschaft sowie die Vergewisserung über den Auftrag des kirchlichen Dienstes stehen dabei im Vordergrund.
5.
Die Studienkurse vermitteln auch eine Fortbildung für besondere Aufgaben, die der Kirche in der Gegenwartssituation gestellt sind. Dabei sollen die zu behandelnden Themen auf den vielgestaltigen Verkündigungsauftrag der Kirche bezogen werden.
6.
Die Themen und der damit angesprochene Personenkreis der Studienkurse werden von der Rektorin/vom Rektor nach Beratung mit dem Beirat vorgeschlagen und von der Kirchenleitung festgelegt.
7.
Die Termine, Zahl und Länge der Studienkurse werden von der Rektorin bzw. vom Rektor vorgeschlagen. In der Regel sollen jährlich 24 Kurswochen durch das Studienseminar angeboten werden. Die Kurse dauern in der Regel ein bis drei Wochen. Der Vorschlag wird vom Beirat beraten und der Kirchenleitung zur Genehmigung vorgelegt.
8.
Zu den Kursen werden jeweils in der Regel 18 bis 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach einem von der Kirchenleitung festgelegten Schlüssel von den Gliedkirchen entsandt. Nach Möglichkeit sollen auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus benachbarten europäischen Mitgliedskirchen des LWB eingeladen werden; das Lutherische Kirchenamt regelt in Zusammenarbeit mit dem DNK/LWB die Einladung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus weiteren Kirchen können zugelassen werden.
9.
Die Studienarbeit geschieht unter Mitarbeit von Gastdozentinnen und -dozenten. Die Verantwortung für die didaktische Gesamtkonzeption der jeweiligen Studienkurse liegt entweder bei der Rektorin/dem Rektor oder bei der Studienleiterin/dem Studienleiter.
10.
Die vita communis im Seminar vollzieht sich in täglichen Andachten, gemeinsamen Mahlzeiten, im Besuch kultureller Veranstaltungen, in Gespräch und Geselligkeit.
11.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer berichtet nach Beendigung des Kurses über die Studienarbeit schriftlich an ihre/seine Kirchenleitung.
12.
Das Seminar gewährt Unterkunft und Verpflegung und übernimmt sonstige Kurskosten in Pullach.