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Vertretungsermächtigung für das Amt der VELKD

Vom 18. Januar 2007

(ABl. VELKD Bd. VII S. 380)

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Der Leitende Bischof ermächtigt das Amt der VELKD, die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands im Rahmen der Aufgaben nach Artikel 21 Abs. 1 ihrer Verfassung gerichtlich und außergerichtlich gemäß Artikel 12 Abs. 2 Satz 2 zu vertreten.